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Sicherheitsmanagement / Brandschutz
Technische Sicherheit
Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.
Was muss geprüft werden?
Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind zum Beispiel:
soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden.
Wir erstellen Ihnen ein Prüfkataster, aus dem die zu prüfenden Arbeitsmittel, die Fristen und der Prüfer hervorgeht.
Spielplatzsicherheit
Wir führen Wartungsinspektionen von Spielplätzen gemäß DIN EN 1176 mit folgenden Inspektionsroutinen durch:
Die Ergebnisse werden dokumentiert und elektronisch als pdf-Datei oder in Papierform übergeben. Zusätzlich übernehmen wir gern die Einführung in die nötige Sachkunde für Beauftragte Ihres Unternehmen vor Ort (z.B. Hausmeister), zu deren Aufgaben die visuellen Routineinspektionen gehören.
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Quelle: https://idr-rochner.de/Sicherheitsmanagement